Rechtsvorschriften
Informationen zu den Rechtsvorschriften zu Trinkwasser und Abwasserentsorgung stehen zum Download zur Verfügung.
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Der Städtische Dienst für Trinkwasser führt alle zwei Monate eine Lesung des Wasserzählerstands durch. Anschließend wird an die Postanschrift der Verbraucher eine Rechnung geschickt.
Da die Stadtverwaltung von Benissa den Einzug der Steuern an Gestión Tributaria übergeben hat, wird die vom Städtischen Dienst für Trinkwasser durchgeführte Rechnungsstellung direkt an dieses Unternehmen weitergeleitet. Das Unternehmen hat zwei Abrechnungszeiträume festgesetzt:
1. Freiwillige:
Abrechnung Vom ersten Arbeitstag des Monats Mai bis zum ersten Freitag des Monats Mai. Die Rechnungen über den Wasserverbrauch werden in den Monaten Juli bis Dezember des Vorjahres eingezogen.
2. Freiwillige:
Abrechnung Vom letzten Montag im Juli bis zum ersten Freitag im Monat Oktober. Die Rechnungen über den Wasserverbrauch werden in den Monaten Januar bis Juni des derzeitigen Jahres eingezogen.
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Die geltenden Tarife für den Hausverbrauch von Trinkwasser, die Abwasserentsorgungsgebühren der Regionalregierung Valencia für das laufende Geschäftsjahr etc.
In diesem Bereich können Sie Informationen über die erforderlichen Unterlagen für den Abschluss eines laufenden Vertrages, einer Neuanmeldung oder einer Änderung der Kundendaten herunterladen:
Der Städtische Dienst für Trinkwasser der Stadtverwaltung von Benissa steht mit der Abteilung für Trinkwasser bei Reklamationen, Anmeldungen, Namens- und Einzugsermächtigungsänderungen innerhalb der Büro-Öffnungszeiten montags bis freitags von 9 bis 14 Uhr zur Verfügung. Während der restlichen Dienstzeit wurde ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der bei allen Vorfällen eingreift, die Wasserverluste oder Versorgungsausfälle hervorrufen.
Bitte melden Sie eventuelle Wasserverluste oder Schäden der 24-Stunden-Hotline. 639 13 57 89.
Büros des Städtischen Dienstes für Trinkwasser
Die Anlagen des Dienstes für Trinkwasser sowie die Tanks, Brunnen, Mühlen usw. können besucht werden.
Besuche können nach Absprache samstags morgens mit Gruppen aus mindestens 5 Mitgliedern und maximal 10 Personen vereinbart werden.
AJUNTAMENT DE BENISSA
DEPARTAMENT D'AIGÜES POTABLES
C/ Costera del Povil, s/n
03720-BENISSA
Tel: 639 13 57 89
Fax: 96 573 28 40
correo electrónico: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!